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Wer muss sich im Verpackungsregister eintragen?
Ab dem 1. Januar 2019 sind Hersteller bzw. Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen, die diese erstmals, gewerbsmäßig in Verkehr bringen und welche typischerweise als Abfall beim Endverbraucher anfallen, verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Hier gehts zur direkten Anmeldung: https://www.verpackungsregister.org